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Fach- und Sachkundeprüfung für Omnibusunternehmer
Wer als Unternehmer Omnibusse im Personenverkehr betreiben will, benötigt hierzu eine Genehmigung der für seinen Betriebssitz zuständigen Behörde.
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist, dass der Unternehmer bzw. die zur Führung der Geschäfte bestellte Person neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit die fachliche Eignung nachweisen kann.
Wir legen besonderen Wert auf eine gute Ausbildung.
Unsere Seminare bereiten Sie deshalb in kleinen Gruppen intensiv auf die Ablegung dieser Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer vor.
Die Prüfung zum Nachweis der Fachlichen Eignung - Alle Kammerbezirke -
Die Prüfung wird bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt, die für den Wohnort des Prüflings zuständig ist.
Hierbei handelt es sich um eine 3-Teilige Prüfung, bestehend aus zwei schriftlichen Prüfungsteilen und ggf. einer mündlichen Prüfung:
Dauer der schriftlichen Prüfungen:
Omnibus 2 x 2 Stunden
Bei der Organisation von Prüfungsterminen und der Anmeldung zur Prüfung sind wir Ihne gerne behilflich.
Die Prüfungsgebühr ist nicht in der Seminargebühr enthalten.