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Berufskraftfahrer / BKrFQG
Allgemeine informationen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Die bisher gängige Praxis, dass zur Ausübung einer Kraftfahrertätigkeit, allein der Nachweis der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse genügt, gehört der Vergangenheit an.
Im Hinblick auf das stetig zunehmende Verkehrsaufkommen und auf zunehmende Verkehrsunfallzahlen, beabsichtigt die EU-Kommission, die Kraftfahrertätigkeit deutlich aufzuwerten und somit jede(n) Kraftfahrer/-in persönlich in die Pflicht zu nehmen.
Durch diese Verpflichtung, sich tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse anzueignen und dieses Wissen durch ständige Fortbildung auch zu erhalten, soll dieser für alle Verkehrsteilnehmer nachteiligen Entwicklung nachhaltig entgegengewirkt werden.
Wenn man bedenkt, dass bisher nur etwa 10% des Fahrpersonals über eine Berufsausbildung verfügt, liegt hier sicher noch ein gewaltiges Verbesserungspotential.
Das BKrFQG betrifft somit auch Sie persönlich!
Alle, die heute schon mit LKW oder Omnibussen unterwegs sind, müssen sich in absehbarer Zeit auf neue Rahmenbedingungen einstellen.
Von diesen Veränderungen sind dann natürlich auch die Unternehmer betroffen. Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) bewirkt, dass in Zukunft alle LKW- und Omnibusfahrer/innen zusätzlich zu ihrer Fahrerlaubnis besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen müssen.
Dieser Nachweis erfolgt bei Neueinsteigern durch eine Grundqualifikation und zusätzlich durch turnusmäßige Weiterbildungsschulungen.
Ziel dieser Qualifizierungsmaßnahmen ist die Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit, Förderung einer umweltschonenden und wirtschaftlichen Fahrweise und Etablierung eines angeglichenen Bildungs- und Ausbildungsniveaus innerhalb der Europäischen Union.