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Fach- und Sachkundeprüfung für Güterkraftverkehr
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen bzw. Fahrzeugkombinationen von über 3,5 t zul. Gesamtgewicht betreiben will, benötigt hierzu eine Erlaubnis der für seinen Betriebssitz zuständigen Behörde.
Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit die fachliche Eignung des Unternehmers bzw. der zur Führung der Geschäfte bestellten Person.
Wir legen besonderen Wert auf eine gute Ausbildung.
Unsere Seminare bereiten Sie deshalb in kleinen Gruppen intensiv auf die Ablegung dieser Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer vor.
Die Prüfung zum Nachweis der Fachlichen Eignung - Alle Kammerbezirke -
Die Prüfung wird bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt, die für den Wohnort des Prüflings zuständig ist.
Hierbei handelt es sich um eine 3-teilige Prüfung, bestehend aus zwei schriftlichen Prüfungsteilen und ggf. einer mündlichen Prüfung:
Dauer der schriftlichen Prüfungen:
Güterkraftverkehr 2 x 2 Stunden
Bei der Organisation von Prüfungsterminen und der Anmeldung zur Prüfung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Die Prüfungsgebühr ist nicht in der Seminargebühr enthalten.