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Beschleunigte Grundqualifikation
Fahrer über 21 Jahre CE bzw. 18 Jahre C1E haben die Möglichkeit, der beschleunigten Grundqualifikation.
Hierbei ist es möglich, die beschleunigte Grundqualifikation vor, während oder nach dem Erwerb des Führerscheines zu erlangen.
Die beschleunigte Grundqualifikation erhalten Sie, indem Sie eine Ausbildungsdauer von 140 Zeitstunden (inkl. 10 Fahrstunden) bei uns als anerkannter Ausbildungseinrichtung absolvieren und anschließend eine IHK-Prüfung (theoretische Prüfung 90 Minuten) ablegen.
Interessiert?
Dann sprechen Sie uns an: Tel.: 0800-1002310
Grundqualifikation
Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt?
Sie haben bereits den Führerschein der Klasse CE?
Sie wollen/müssen gewerblich Fahrzeuge über 7,5 t zGG fahren?
Dann lesen Sie weiter:
Für Berufskraftfahrer(innen) ist der alleinige Besitz des jeweiligen Führerscheins nicht mehr ausreichend, um die jeweiligen Fahrzeuge gewerblich fahren zu dürfen.
Es wurde ein System aus Grundqualifikationen und regelmäßigen Fortbildungen etabliert.
Die Art der nachzuweisenden Grundqualifikation ist abhängig vom Alter.
Berufseinsteiger(innen) zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr müssen die Grundqualifikation nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis durch eine theoretische und praktische IHK-Prüfung nachweisen.
Wir bereiten Sie in ca. 100 - 130 Stunden punktgenau auf diese IHK-Prüfung vor, so dass Sie mit gutem Gefühl in die Prüfung gehen und diese erfolgreich abschließen können.
Aufgrund der umfangreichen Prüfungsinhalte und der langen Prüfungsdauer (7,5 Stunden!) ist eine gründliche Prüfungsvorbereitung unablässig.
Die guten Erfahrungen unserer Prüfungsteilnehmer bestätigen uns das eindrucksvoll.
Interessiert?
Dann sprechen Sie uns an: Tel.: 0800-1002310
