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Weiterbildung
Für die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern gilt das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Es ist heute nicht mehr ausreichend, nur "gut Autofahren" zu können.
Die Anforderungen an den/die moderne(n) Kraftfahrer(in) gehen weit darüber hinaus:
Es müssen Dispositive Arbeiten geleistet werden, die rasant fortschreitende Fahrzeugtechnik will beherrscht sein, der gute Umgang mit Kunden ist in der heutigen Wettbewerbssituation ein "Muss".
Die zunehmende Globalisierung erfordert, sich im jeweiligen nationalen und internationalen Recht gut auszukennen.
Kontrollorgane schauen auf die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten, Vorschriften der Ladungssicherung, sowie der neuen Verkehrsvorschriften.
Darüber hinaus will für die eigene Gesundheit gesorgt sein, um den anstrengenden Fahrerberuf auch über Jahre ausüben zu können und somit die eigene Existenz zu sichern.
Das sind daher auch die wesentlichen Schulungsinhalte, die im Rahmen des BKrFQG festgelegt wurden:
• Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
• Anwendung der Vorschriften
• Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
• Regelmäßige Weiterbildungen sind damit für jede(n) Bus- und LKW-Fahrer(in) zur Pflicht geworden.
Insgesamt müssen 5 Fortbildungen á 7 Zeitstunden absolviert werden, um die Fahrerlaubnis für den Güter- bzw. den Personenverkehr auch weiterhin gewerblich nutzen zu dürfen.
Wir als anerkannter Schulungsveranstalter bieten Ihnen mehrere Möglichkeiten an, wie Sie Ihre Weiterbildungspflicht erfüllen können:
• Tagesseminare
• Wochenseminare (Mehrere oder alle Module hintereinander)
• Samstagsseminare
