EU Lizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr: Eigentransporte wie Straßentransporte für eigene Zwecke sind unter folgenden Voraussetzungen nicht genehmigungspflichtig: Das transportierte Gut muss Eigentum des Unternehmens sein oder für das verkauft, gekauft, gemietet, geleast, hergestellt, produziert, gewonnen, umgebaut oder repariert werden Unternehmen |
EU Lizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr: Nach § 3 GüKG ist die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern auf der Straße genehmigungspflichtig, soweit das Gemeinschaftsrecht nichts anderes bestimmt. Die Erlaubnis wird einem Unternehmer mit Sitz in Deutschland für maximal zehn Jahre erteilt. |
Unternehmerprüfung Verkehrsleiter GüterkraftverkehrEU Lizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr |
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