Module Berufskraftfahrer

Module Berufskraftfahrer, Vorbereitung Sachkundeprüfung Taxi, Vorbereitungsseminare auf die Sach- und Fachkundeprüfungen für den Güterkraftverkehr, Taxi / Mietwagen, Omnibus und Berufskraftfahrerschulung nach BKrFQG. Herzlich Willkommen auf unseren Internetseiten. Gewerbliches Institut für berufliche Ausbildung IBA GmbH & Co. KG Auf den nachfolgenden Seiten haben Sie die Möglichkeit, sich über unsere zertifizierten Dienstleistungen und Seminarinhalte zu informieren. Vorbereitungsseminare auf die Sach- und Fachkundeprüfungen Güterkraftverkehr Taxi / Mietwagen Omnibus Berufskraftfahrerschulung nach BKrFQG Beschleunigte Grundqualifikation Weiterbildung Gefahrgutausbildung Unsere Philosophie ist es, Seminare, Kurse und Schulungen in kleinen kompakten Gruppen durchzuführen und somit ein Maximum an Erfolg in Form von bestandenen Prüfungen zu erzielen. Speziell für Teilnehmer mit Sprach- und Verständigungsproblemen ist es in großen Gruppen nahezu unmöglich, den Seminarinhalten zu folgen. Durch unsere Philosophie der kleinen und kompakten Gruppen sind wir in der Lage, auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Teilnehmers einzugehen und dies bei unseren Ausführungen zu berücksichtigen. Auch aus diesem Grunde sind unsere kleinen Gruppen beispielsweise geradezu ideal für Menschen, die schon "jahrelang keine Schulbank mehr gedrückt haben". Selbstverständlich können wir bei Bedarf auch Seminare bei Ihnen vor-Ort durchführen, entweder In-House oder in einem geeigneten Seminar-Hotel. Auf Wunsch recherchieren wir im Rahmen eines solchen Individual-Seminars einen aus logistischen Gesichtspunkten idealen Seminarort und mieten vor-Ort eine geeignete Räumlichkeit an Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer ) Die beschleunigte Grundqualifikationen dienen der Verbesserung der Sicherheit Erwerbs der beschleunigten Grundqualifikation ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt und die für das Führen dieses Fahrzeugs vorgeschriebene Fahrerlaubnis nicht besitzt, § 5 Weiterbildung Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation. Sie sollten sich jetzt auf die neuen beschleunigten Anforderungen einstellen. Außerd Die Prüfung für Ihre beschleunigte Grundqualifikation legen Sie bei der für Sie zuständigen IHK ab Der Stichtag für den Beginn der Aus- und Weiterbildungspflichten für Kraftfahrer 10.09.2009 Grundqualifikation, Quereinsteiger und Umsteiger Grundqualifikation Die Prüfung "Grundqualifikation" bzw. "beschleunigte Grundqualifikation" müssen alle Fahrer im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr ablegen. Die Prüfung "Grundqualifikation Quereinsteiger" bzw. "beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger" können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung(Omnibus), nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr besitzen. Die Prüfung "Grundqualifikation Umsteiger" bzw. "beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger" können die Fahrer ablegen, die bereits eine "Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation für Güterkraftverkehr" besitzen. Beschleunigte Grundqualifikation Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung "beschleunigte Grundqualifikation" ist die Vorlage des Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für "beschleunigte Grundqualifikation Omnibus" 140 Stunden Unterrichtsdauer 10 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs. Umsteiger Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung "beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger" ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte. der Nachweis über eine bereits abgelegte Prüfung Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr. Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung "beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger" ist die Vorlage Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Die Weiterbildung für Kraftfahrer wird erworben durch Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer ) Die Weiterbildungen für Berufskraftfahrer dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit Erwerbs der 5 Module für Berufskraftfahrer ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt und die für das Führen dieses Fahrzeugs vorgeschriebenen 5-Module für Kraftfahrer Fahrerlaubnis nicht besitzt, § 5 Weiterbildung Zeitpunkt des Erwerbs der ersten Weiterbildung oder der beschleunigten Weiterbildung für Berufskraftfahrer. Sie sollten sich jetzt auf die neuen Weiterbildungsanforderungen für Berufskraftfahrer einstellen. Außerdem ist die Fahrerweiterbildung sehr gut geeignet zur Weiterbildung für Kraftfahrer sowie die fünf Module für EU-BKF und BKF. Die Prüfung für Ihre fünf Weiterbildungsmodule legen Sie bei der für Sie zuständigen IHK ab Der Stichtag für den Beginn der Aus- und Weiterbildungspflichten für Kraftfahrer 10.09.2009 Berufskraftfahrer mit der Fahrerlaubnis nach altem Recht , sind diese Weiterbildungen für Berufskraftfahrerr von der Neuregelung betroffen. Sie müssen als gewerblich tätiger Kraftfahrer bei Fahrten mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse in Zukunft ine Weiterbildung in Form von 35 Stunden Unterricht mit Prüfung absolvieren. Regelmäßig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren. Wer seinen Führerschein ab dem 10. September 2009 bzw. ab dem 10. September 2008erwirbt, muss zusätzlich eine Prüfung für die Kraftfahrerweiterbildung absolvieren, um gewerbliche Fahrten durchzuführen. Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz beruht auf der Kraftfahrerweiterbildungsrichtlinie des Europäischen Parlaments. Die Weiterbildung besteht aus 35 Stunden (a 45 Minuten) in Blöcken von 1 7 vollen Stunden. Eine Prüfung des Unterrichtsstoffes für die Weiterbildungen von Berufskraftfahrern findet statt. Der  Weiterbildungteil für Kraftfahrermodule soll auf einem gesonderten Gelände durchgeführt werden. Die Kosten für diese Weiterbildung für Kraftfahhrer sind enorm und sollten immer zum Beginn des Weiterbildungsseminares für Kraftfahrer bezahlt werden Die Prüfung zur"Weiterbildung für Kraftfahrer" bzw. "Weiterbildung für Berufskraftfahrer müssen alle Fahrer im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr ablegen. Die Prüfung "Weiterbildung für Fahrer" können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung(LKW), nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr besitzen. Fünf Module für die Kraftfahrerweiterbildung sind innerhalb von fünf Jahren abzulegen. Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung "Weiterbildung für Kraftfahrer" ist die Vorlage des Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für "Weiterbildung für Kraftfahrer Omnibus" 100 Stunden Unterrichtsdauer Erwerb durch Teilnahme an 35 Stunden Unterricht, mit gesonderter PrüfungDie Kraftfahrerweiterbildungsmodule müssen mindestens 7 Zeitstunden dauern. Die BKF-Module zukünftig alle 3-7 Jahre zu absolvieren. Kann bei Kraftfahrerweiterbildungsschulen gemacht werden. Die Kraftfahrerweiterbildung muß als Präsenzveranstaltung absolviert werden. Der Nachweis derKraftfahrerweiterbildung wird auf dem Führerschein im Feld 12 mit der Schlüsselzahl 95 vermerktVoraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung "Weiterbildung für Berufskraftfahrer Umsteiger" ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte. der Nachweis über eine bereits abgelegte Prüfung Kraftfahrerweiterbildung Güterkraftverkehr oder Kraftfahrerweiterbildung Omnibusverkehr.Selbstverständlich müssen Berufskrftfahrer mit einer erworbenen Weiterbildung für Berufskraftfahrer nach 7 Jahren ebenfalls eine Weiterbildung für die nächsten acht Jahre nachweisen. Fahrer die Weiterbildungsfristen in einer Zeit der Berufskraftfahrerweiterbildung müssen diese vor Antritt der Beschäftigung eine siebentägige Weiterbildungsmaßnahme für Kraftfahrer ablegen. Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung "Weiterbildung für Berufskraftfahrer Quereinsteiger" ist die Vorlage Nachweises über die Teil­nahme an einer entsprechenden Schulung für die Weiterbildung von Kraftfahrern.. Weiterbildung von 35 Stunden innerhalb von 9 Jahren reicht vollkommen aus. Kraftfahrerweiterbildungen in insgesamt 5 Module (35 h) in 5 Jahren besuchen, Der Schwerpunkt der Weiterbildungen sollte auf der Fahrzeugklasse liegen. Die Pflichtweiterbildung obliegt dem Kraftfahrer. Grundsätzlich müssen Sie sich selbst um Ihre Weiterbildung kümmern Weiterbildungskosten zu tragen oder Ihnen für diese Zeit frei zu geben. Es gibt jedoch viele Unternehmen, die freiwillig die Weiterbildungskosten und auch die Organisation der Termine für Ihre Fahrer übernehmen

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Module Berufskraftfahrer, Vorbereitung Sachkundeprüfung Taxi, Vorbereitungsseminare auf die Sach- und Fachkundeprüfungen für den Güterkraftverkehr, Taxi / Mietwagen, Omnibus und Berufskraftfahrerschulung nach BKrFQG.

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